Die 12. Auflage unserer Studie zur Bewertungspraxis bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen (2010–2025) ist veröffentlicht.
Auf Grundlage von 301 analysierten Bewertungsfällen zeigt die Untersuchung, wie sich Verfahren, Parameter und Entscheidungslogiken im Laufe von 16 Jahren entwickelt haben.
Einige ausgewählte Befunde:
Bedeutung des Ertragswerts
Trotz neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung zum Börsenkurs bleibt das Ertragswertverfahren auch 2025 die maßgebliche Bewertungsmethode. In keinem Fall wurde vollständig auf eine Ertragswertableitung verzichtet.
Veränderungen zentraler Kapitalmarktparameter
Der einheitliche Basiszinssatz stieg im Jahresverlauf 2025 von 2,50 % auf 3,25 %. Parallel dazu wurde die Marktrisikoprämie im zweiten Halbjahr sukzessive reduziert – zuletzt mehrheitlich auf 5,00 % nach persönlichen Steuern.
Weiterentwickelte Praxis bei der Ableitung von Betafaktoren
Die Verwendung von Debt Beta hat sich durchgesetzt und die Kombination von 2‑ und 5‑Jahres‑Betafaktoren ist vermehrt zu beobachten.
Wachstumsannahmen und Planfortschreibung
Die nachhaltigen Wachstumsraten lagen 2025 überwiegend zwischen 1,0 % und 1,5 %. Außerdem ist ein klarer Trend erkennbar, nachhaltige Ergebnisse zunehmend über Konvergenz‑ oder Übergangsphasen abzuleiten.