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Reform der Grunderwerbsteuer vor dem Abschluss?

Informationen verschiedener Wirtschaftsmedien zufolge soll – nach den seitens des Bundeskabinetts verabschiedeten Entwürfen zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und der Verabschiedung des ATAD Umsetzungsgesetzes – ein weiterer Dauerbrenner der steuerpolitischen Diskussionen der letzten Jahre noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden: Die Reform der Grunderwerbsteuer.

Die Reform der Grunderwerbsteuer soll dem Vernehmen nach zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und ohne Rückwirkung für Transaktionen ab dem 1. Juli 2021 im Wesentlichen folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Absenkung der Beteiligungsschwellen von 95% auf 90%,
  • Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn Jahre,
  • Einführung des grunderwerbsteuerschädlichen Gesellschafterwechsels auch bei Grundbesitzkapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG),
  • Einführung einer Börsenklausel, die Anteilsübertragungen bei bestimmten börsennotierten Gesellschaften von den Regelungen ausnimmt (§ 1 Abs. 2c GrEStG).

Über die Maßnahmen zur Reform der Grunderwerbsteuer ist im Rahmen des Regierungsentwurfs des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes auch die Änderung der Grundbesitzbewertung, insbesondere in Fällen von so genannten Share-deals, geplant.

Diese geplanten Änderungen hätten somit auch Auswirkungen auf eine Vielzahl von laufenden und zukünftigen Unternehmenstransaktionen im Mittelstand.

Gerne halten wir Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.