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Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, Juli 2025:

Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2024. Wie in der Vorauflage gehen wir detaillierter auf einzelne Bewertungen des abgelaufenen Jahres ein.

Aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Börsenkurs als mögliche Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts haben wir ergänzend bereits die Fälle der Bewertungen mit Stichtag im ersten Halbjahr 2025 hinsichtlich der Verwendung des Börsenkurses anstelle des Ertragswerts zur Schätzung des Unternehmenswerts analysiert.

In keinem der analysierten Squeeze-out oder BGAV im Jahr 2024 wurde die Abfindung auf Basis des Börsenkurses vorgenommen, ohne eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In drei Fällen war in 2024 der Ertragswert höher als der Börsenkurs, so dass nach der BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Abfindung auf Basis des Börsenkurses grundsätzlich geeignet sein könnte. Jedoch wurde in diesen Fällen den Börsenkurs nicht als hinreichend belastbar angesehen, so dass die Abfindungen aus den höheren Ertragswerten abgeleitet wurden. Bei einer Verschmelzung wurde im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben den Ertragswerten auch die Börsenkursrelation berücksichtigt.

Auch in den 5 Fällen des ersten Halbjahrs 2025, in denen der Börsenkurs geringer war als der Ertragswert, wurde die Abfindung auf Basis des Ertragswerts vorgenommen.

Der Mittelwert der nachhaltigen Wachstumsraten beträgt in 2024 1,38 %, nach 1,23 % im Vorjahr.

Darüber hinaus zeigt die Studie zahlreiche Details zur Ableitung der Kapitalisierungszinssätze in 2024, z.B.

  • einen Rückgang des verwendeten Basiszinssatzes auf 2,5 % zum Jahresende
  • die durchgängige Anwendung einer Marktrisikoprämie von 5,75 % nach Steuern
  • die vorherrschende Verwendung von sog. raw Betafaktoren und Verzicht auf ausschließliche Anwendung von adjusted Betafaktoren
  • die über die Jahre stark gestiegene Bedeutung des Debt Beta.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2024/25

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Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, April 2024:

Die nun in 10. Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung umfasst mittlerweile 261 untersuchte Bewertungsfälle bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen und zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2023.

Unser Interesse galt auch den Folgen des Urteils des BGH vom 21.02.2023 (AZ II ZB 12/21) in dem der BGH beschlossen hat, dass „der Rückgriff auf den Börsenkurs eines Unternehmens […] eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts“ sein kann.

Unter den in diesem Jahr untersuchten Fällen wurde lediglich in einem Verschmelzungs-Gutachten direkt Bezug auf dieses BGH-Urteil genommen und ein Umtauschverhältnis ohne Ermittlung des Ertragswerts aus der Börsenkursrelation abgeleitet. Dagegen wurde in keinem Abfindungsfall (BGAV oder Squeeze-out) die Abfindung in Höhe des Börsenkurses festgelegt, wenn dieser niedriger war als der Ertragswert. Somit bleibt der Ertragswert auch in der diesjährigen Studie die maßgebliche Bewertungsmethode.  Der Börsenkurs wird wie bisher als Wertuntergrenze der Abfindung beachtet.

Bei den Kapitalkostenparametern war ein deutlicher Anstieg des durchschnittlichen Basiszinssatzes von 0,70% in 2022 auf 2,30% in 2023 zu beobachten. Die durchschnittliche Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hat sich in 2023 nur sehr geringfügig von 5,75% auf 5,69% verringert und ihr Median beträgt seit 4 Jahren (2020 – 2023) konstant 5,75%. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Basiszinssatz und Marktrisikoprämie ist damit nicht zu beobachten.

Bei der Ableitung der Betafaktoren ist die Verwendung von Debt Beta in der Praxis nahezu zum Standard geworden. Lediglich in 2 Fällen wurde in 2023 kein Debt Beta berücksichtigt.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2023

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Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, Juli 2023: Die nun in neunter Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2022 und umfasst mittlerweile 244 untersuchte Bewertungsfälle.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2022

Studie zu impliziten Marktrisikoprämien und Marktrenditen 2008 bis September 2022

Düsseldorf, Oktober 2022: Die aktuelle Studie zeigt einen deutlichen Anstieg der impliziten Marktrisikoprämien auf zuletzt rd. 8,5 % vor persönlichen Steuern und 7,2 % nach persönlichen Steuern, während die durchschnittliche IMRP für den DAX/MDAX im Zeitraum ab 2009 bis 09/2022 7,0 % vor persönlichen Steuern und 5,8 % nach Steuern beträgt. Sensitivitätsberechnungen der IMRP mit stichtagsgenauen Basiszinssätzen anstelle von Dreimonatsdurchschnitten ergeben zum 30. September 2022 eine geringere IMRP vor persönlichen Steuern in Höhe von 7,9 %.

„Die verzögerte Anpassung der Analystenschätzungen angesichts des deutlichen Rückgangs der Aktienkurse kann allerdings zu einer Überschätzung der aktuell festgestellten Stichtags-IMRP führen“, erläutert Dr. Jochen Beumer, Leiter des Bereichs Valuation Services der I-ADVISE AG, die Ergebnisse.

Festzustellen ist eine hohe Korrelation von impliziten Marktrenditen und Basiszinssatz, so dass eher auf eine stabile Marktrisikoprämie als auf eine stabile Marktrendite geschlossen werden kann.

Die Studie stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, März 2022: Die nun in achter Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2021.

Mit 44 % aller Squeeze-out-Maßnahmen erreichte der Anteil verschmelzungsrechtlicher Squeeze-outs im Jahr 2021 seinen Höchststand, erläutert WP Dr. Jochen Beumer.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2021

Reform der Grunderwerbsteuer vor dem Abschluss?

Informationen verschiedener Wirtschaftsmedien zufolge soll – nach den seitens des Bundeskabinetts verabschiedeten Entwürfen zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes und der Verabschiedung des ATAD Umsetzungsgesetzes – ein weiterer Dauerbrenner der steuerpolitischen Diskussionen der letzten Jahre noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden: Die Reform der Grunderwerbsteuer.

Die Reform der Grunderwerbsteuer soll dem Vernehmen nach zum 1. Juli 2021 in Kraft treten und ohne Rückwirkung für Transaktionen ab dem 1. Juli 2021 im Wesentlichen folgende Maßnahmen beinhalten:

  • Absenkung der Beteiligungsschwellen von 95% auf 90%,
  • Verlängerung der Haltefristen von fünf auf zehn Jahre,
  • Einführung des grunderwerbsteuerschädlichen Gesellschafterwechsels auch bei Grundbesitzkapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG),
  • Einführung einer Börsenklausel, die Anteilsübertragungen bei bestimmten börsennotierten Gesellschaften von den Regelungen ausnimmt (§ 1 Abs. 2c GrEStG).

Über die Maßnahmen zur Reform der Grunderwerbsteuer ist im Rahmen des Regierungsentwurfs des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes auch die Änderung der Grundbesitzbewertung, insbesondere in Fällen von so genannten Share-deals, geplant.

Diese geplanten Änderungen hätten somit auch Auswirkungen auf eine Vielzahl von laufenden und zukünftigen Unternehmenstransaktionen im Mittelstand.

Gerne halten wir Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, 19. Februar 2021: Die nun in siebter Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2020.

WP Dr. Jochen Beumer erläutert: „Erstmals ordnen wir Parameter konkret benannten Bewertungsfällen in 2020 zu, was den Informationsgehalt der Studie nochmals erhöht.“

Mit 19 Bewertungsfällen im Jahr 2020 nähert sich die Zahl der Maßnahmen nach einer rückläufigen Tendenz der Vorjahre wieder dem langjährigen Durchschnitt an. Die Squeeze-outs betreffen auch sehr große Unternehmen. Mit einem Anteil von 40% erreichte der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out an der Gesamtzahl aller Squeeze-out-Maßnahmen im Jahr 2020 seinen Höchststand.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2021

Die englische Fassung finden Sie hier.

BGH entscheidet: Barwert der Ausgleichszahlungen ist weitere Untergrenze der Barabfindung beim Squeeze-out

Die Relevanz der per Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zugesicherten Garantiedividende für die Festlegung der Barabfindung anlässlich eines nachfolgenden Squeeze-out war bislang umstritten. Die aktuelle Entscheidung des BGH kommentiert I-ADVISE in „Die Aktiengesellschaft“ auf Basis der wesentlichen in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung vorgetragenen Argumente. Darüber hinaus werden die Herausforderungen für die Bewertungspraxis bei der Anwendung der Rechtsprechung aufgezeigt. https://www.die-aktiengesellschaft.de/50262_MTM3Ng.htm

I-ADVISE-Artikel zum Debt-Equity-Swap im M&A-Review 07/08-2020

Das hochaktuelle Thema Debt-Equity-Swap ist Gegenstand unseres umfassenden Beitrags im M&A-Review, in dem wir Gestaltungsmöglichkeiten, Bewertung und Verhandlungsspielräume der Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital diskutieren.

Gerade in und nach einer Krise rückt die Eigenkapitalstärkung durch einen Debt-Equity-Swap in den Fokus. Zwar bleibt die Kapitalausstattung insgesamt zunächst unverändert, aber die verbesserte Bilanzstruktur eröffnet weitere Finanzierungsoptionen und das Unternehmen wird vom Fremdkapitaldienst entlastet. Auf der anderen Seite können Gläubiger durch den Debt-Equity-Swap auch an den Chancen des sanierten Unternehmens partizipieren.

Den Artikel zum Download finden Sie hier.

I-ADVISE Spotlight zu den Auswirkungen von Covid 19 auf den M&A-Markt

Die Juni-Ausgabe des I-ADVISE Spotlights „CORONA VERUNSICHERT M&A – WIE TRIFFT DIE PANDEMIE DAS TRANSAKTIONSUMFELD?“ zeigt wesentliche Auswirkungen der Pandemie auf das M&A-Umfeld auf und beschreibt, was bei anstehenden Transaktionen aufgrund der Corona-Krise besonders beachtet werden sollte.

Das Spotlight zum Download finden Sie hier.