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Schlagwort: Valuation

Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, Juli 2025:

Die aktuelle Ausgabe der Praxisstudie zeigt die Bewertungspraxis anlässlich aktienrechtlicher Strukturmaßnahmen in den Jahren 2010 bis 2024. Wie in der Vorauflage gehen wir detaillierter auf einzelne Bewertungen des abgelaufenen Jahres ein.

Aufgrund der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Börsenkurs als mögliche Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts haben wir ergänzend bereits die Fälle der Bewertungen mit Stichtag im ersten Halbjahr 2025 hinsichtlich der Verwendung des Börsenkurses anstelle des Ertragswerts zur Schätzung des Unternehmenswerts analysiert.

In keinem der analysierten Squeeze-out oder BGAV im Jahr 2024 wurde die Abfindung auf Basis des Börsenkurses vorgenommen, ohne eine Ertragswertermittlung durchzuführen. In drei Fällen war in 2024 der Ertragswert höher als der Börsenkurs, so dass nach der BGH-Rechtsprechung bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen die Abfindung auf Basis des Börsenkurses grundsätzlich geeignet sein könnte. Jedoch wurde in diesen Fällen den Börsenkurs nicht als hinreichend belastbar angesehen, so dass die Abfindungen aus den höheren Ertragswerten abgeleitet wurden. Bei einer Verschmelzung wurde im Rahmen einer Gesamtwürdigung neben den Ertragswerten auch die Börsenkursrelation berücksichtigt.

Auch in den 5 Fällen des ersten Halbjahrs 2025, in denen der Börsenkurs geringer war als der Ertragswert, wurde die Abfindung auf Basis des Ertragswerts vorgenommen.

Der Mittelwert der nachhaltigen Wachstumsraten beträgt in 2024 1,38 %, nach 1,23 % im Vorjahr.

Darüber hinaus zeigt die Studie zahlreiche Details zur Ableitung der Kapitalisierungszinssätze in 2024, z.B.

  • einen Rückgang des verwendeten Basiszinssatzes auf 2,5 % zum Jahresende
  • die durchgängige Anwendung einer Marktrisikoprämie von 5,75 % nach Steuern
  • die vorherrschende Verwendung von sog. raw Betafaktoren und Verzicht auf ausschließliche Anwendung von adjusted Betafaktoren
  • die über die Jahre stark gestiegene Bedeutung des Debt Beta.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2024/25

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Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, April 2024:

Die nun in 10. Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung umfasst mittlerweile 261 untersuchte Bewertungsfälle bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen und zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2023.

Unser Interesse galt auch den Folgen des Urteils des BGH vom 21.02.2023 (AZ II ZB 12/21) in dem der BGH beschlossen hat, dass „der Rückgriff auf den Börsenkurs eines Unternehmens […] eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts“ sein kann.

Unter den in diesem Jahr untersuchten Fällen wurde lediglich in einem Verschmelzungs-Gutachten direkt Bezug auf dieses BGH-Urteil genommen und ein Umtauschverhältnis ohne Ermittlung des Ertragswerts aus der Börsenkursrelation abgeleitet. Dagegen wurde in keinem Abfindungsfall (BGAV oder Squeeze-out) die Abfindung in Höhe des Börsenkurses festgelegt, wenn dieser niedriger war als der Ertragswert. Somit bleibt der Ertragswert auch in der diesjährigen Studie die maßgebliche Bewertungsmethode.  Der Börsenkurs wird wie bisher als Wertuntergrenze der Abfindung beachtet.

Bei den Kapitalkostenparametern war ein deutlicher Anstieg des durchschnittlichen Basiszinssatzes von 0,70% in 2022 auf 2,30% in 2023 zu beobachten. Die durchschnittliche Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hat sich in 2023 nur sehr geringfügig von 5,75% auf 5,69% verringert und ihr Median beträgt seit 4 Jahren (2020 – 2023) konstant 5,75%. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Basiszinssatz und Marktrisikoprämie ist damit nicht zu beobachten.

Bei der Ableitung der Betafaktoren ist die Verwendung von Debt Beta in der Praxis nahezu zum Standard geworden. Lediglich in 2 Fällen wurde in 2023 kein Debt Beta berücksichtigt.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2023

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I-ADVISE prüft Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Pfeiffer Vacuum Technology AG und der Pangea GmbH

Das I-ADVISE-Team um Dr. Jochen Beumer hat als gerichtlich bestellter Vertragsprüfer die Angemessenheit der ermittelten Barabfindung sowie der jährlichen Ausgleichszahlung aufgrund des zwischen der Pfeiffer Vacuum Technology AG und der Pangea GmbH geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags geprüft. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf der Zustimmung der am 2. Mai 2023 stattfindenden Hauptversammlung.

Die Pfeiffer Vacuum Technology AG ist ein Unternehmen im Bereich der Vakuumtechnik mit rd. 4.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz im Geschäftsjahr 2022 von 917 Mio. €. Der beschlossene Abfindungsbetrag je Aktie reflektiert eine Marktkapitalisierung der Pfeiffer Vacuum Technology in Höhe von rd. 1,3 Mrd. €.

Studie zu impliziten Marktrisikoprämien und Marktrenditen 2008 bis September 2022

Düsseldorf, Oktober 2022: Die aktuelle Studie zeigt einen deutlichen Anstieg der impliziten Marktrisikoprämien auf zuletzt rd. 8,5 % vor persönlichen Steuern und 7,2 % nach persönlichen Steuern, während die durchschnittliche IMRP für den DAX/MDAX im Zeitraum ab 2009 bis 09/2022 7,0 % vor persönlichen Steuern und 5,8 % nach Steuern beträgt. Sensitivitätsberechnungen der IMRP mit stichtagsgenauen Basiszinssätzen anstelle von Dreimonatsdurchschnitten ergeben zum 30. September 2022 eine geringere IMRP vor persönlichen Steuern in Höhe von 7,9 %.

„Die verzögerte Anpassung der Analystenschätzungen angesichts des deutlichen Rückgangs der Aktienkurse kann allerdings zu einer Überschätzung der aktuell festgestellten Stichtags-IMRP führen“, erläutert Dr. Jochen Beumer, Leiter des Bereichs Valuation Services der I-ADVISE AG, die Ergebnisse.

Festzustellen ist eine hohe Korrelation von impliziten Marktrenditen und Basiszinssatz, so dass eher auf eine stabile Marktrisikoprämie als auf eine stabile Marktrendite geschlossen werden kann.

Die Studie stellen wir Ihnen hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.

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